04 / 04Steuerberatung · GmbH & UG

Das Komplettmandat für Ihre GmbH oder UG – alles aus einer Hand

Buchführung, Jahresabschluss und Steuerberatung für inhabergeführte Kapitalgesellschaften bis 15 Mitarbeiter in Düsseldorf – persönlich und auf Augenhöhe.

Stand: 2026

Inhaber eines kleinen Betriebs prüft Unterlagen an seiner Werkbank

(01)GmbH und UG aus einer Hand

Eine GmbH oder UG bietet echte steuerliche Vorteile – aber nur, wenn Buchführung, Jahresabschluss und Gesellschaftergestaltung von Anfang an korrekt aufgesetzt sind. Gerade für kleine Unternehmen lohnt sich ein verlässlicher Partner, der alle Pflichten im Blick behält.

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Für wen ist dieses Mandat gemacht?

Unser Komplettmandat richtet sich an inhabergeführte GmbHs und UGs mit bis zu 15 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis 4 Mio. €. Unternehmen dieser Größe brauchen keine anonyme Großkanzlei – sondern einen Steuerberater, der die Zahlen kennt, erreichbar ist und mitdenkt.

  • 01

    Gründer & Start-ups

    UG oder GmbH neu gegründet – wir begleiten Sie von der ersten Buchung bis zum ersten Jahresabschluss.

  • 02

    Inhabergeführte Betriebe

    Handwerk, Handel, Dienstleistung, IT – überall dort, wo Gesellschafter und Geschäftsführer dieselbe Person sind.

  • 03

    Immobilien-GmbHs

    Vermögensverwaltende Gesellschaften mit Mieteinnahmen – mit Potential zur vollständigen Gewerbesteuerbefreiung durch die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG).

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Steuerbelastung der GmbH auf einen Blick

Die GmbH ist eigenständiges Steuersubjekt und zahlt drei Steuern auf ihren Gewinn:

  • Körperschaftsteuer15 %(§ 23 KStG)
  • Solidaritätszuschlag5,5 %auf die KSt
  • Gewerbesteuer~15 %Düsseldorf (440 %)
Anteil am Gewinn31,2 %
Körperschaftsteuer15 %Solidaritätszuschlag0,825 %Gewerbesteuer15,4 %
Gesamtbelastungauf thesaurierte Gewinne
ca. 30–32 %

Zusammen ergibt sich eine Gesamtbelastung von ca. 30–32 % auf thesaurierte Gewinne. Für kleine GmbHs mit einem Jahresgewinn unter 250.000 € ist das in vielen Fällen günstiger als die Besteuerung im Einzelunternehmen – aber nur, wenn die Gesellschaft sauber geführt wird.

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Was unser Komplettmandat umfasst

Wir übernehmen alle laufenden steuerlichen und buchhalterischen Pflichten Ihrer Gesellschaft – so können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

  1. Laufende Buchführung

    Monatliche Erfassung aller Geschäftsvorfälle, Kontenabstimmung und betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) – damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Gesellschaft steht.

  2. Jahresabschluss nach HGB

    Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang gemäß §§ 242 ff. HGB. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB: bis 12 Mio. € Bilanzsumme, bis 24 Mio. € Umsatz, bis 50 Mitarbeiter) profitieren von gesetzlichen Erleichterungen beim Anhang.

  3. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung

    Vollständige Erstellung und fristgerechte Einreichung aller Steuererklärungen, inklusive Feststellung von Verlustvorträgen.

  4. Umsatzsteuer-Voranmeldungen & Jahreserklärung

    Monatlich oder quartalsweise – je nach Ihrer Zahllast – pünktlich und korrekt über ELSTER übermittelt.

  5. Lohnbuchhaltung

    Monatliche Gehaltsabrechnungen für Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter, Meldewesen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Finanzamt.

  6. Gesellschafter- und Geschäftsführerberatung

    Gestaltung angemessener Geschäftsführervergütungen, Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen, Ausschüttungsplanung und Optimierung der privaten Steuerbelastung.

  7. Offenlegung im Unternehmensregister

    Pflichteinreichung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) gemäß § 325 HGB, fristgerecht innerhalb von 12 Monaten nach Abschlussstichtag. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

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Die häufigste Fehlerquelle: verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Bei kleinen GmbHs, in denen Gesellschafter und Geschäftsführer identisch sind, ist die verdeckte Gewinnausschüttung das häufigste und teuerste Risiko. Sie entsteht, wenn die Gesellschaft dem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten nicht gewähren würde – zum Beispiel:

  • Zu hohes oder nicht fremdübliches Geschäftsführergehalt
  • Private Kfz-Nutzung ohne ordnungsgemäße Versteuerung
  • Darlehen an Gesellschafter ohne marktübliche Zinsen
  • Überhöhte Miete für privat überlassene Räume

Das Finanzamt qualifiziert solche Zuwendungen als vGA nach § 8 Abs. 3 KStG. Die Folge: doppelte Steuerbelastung – Hinzurechnung auf Gesellschaftsebene (KSt + GewSt) und Nachversteuerung beim Gesellschafter. Diese Fehler tauchen meist erst bei einer Betriebsprüfung auf.

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Wichtige Fristen für Ihre GmbH im Jahresverlauf

  1. Lohnsteuer: 10. Januar | SV-Jahresmeldung: 15. Februar

    Lohnsteueranmeldung Dezember: bis 10. Januar (§ 41a EStG). Sozialversicherungs-Jahresmeldung für alle versicherungspflichtig Beschäftigten: spätestens bis 15. Februar (§ 10 Abs. 1 DEÜV).

  2. Bis Ende Februar des übernächsten Jahres (mit Steuerberater)

    Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung – verlängerte Frist bei steuerlicher Vertretung gemäß § 149 Abs. 3 AO

  3. Innerhalb von 12 Monaten nach Abschlussstichtag

    Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister (§ 325 HGB i. V. m. DiRUG) – bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder ab 2.500 €

  4. Vierteljährlich (März / Juni / September / Dezember)

    Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Basis des letzten Steuermessbescheids

Ihr Steuerberater für GmbH & UG in Düsseldorf

Wir begleiten inhabergeführte Kapitalgesellschaften bis 15 Mitarbeiter persönlich – von der ersten Buchung bis zur Betriebsprüfung. Lernen Sie uns unverbindlich kennen.

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